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30.07.2019 | Praktikum | Tanja Holzer

Praktikum in Deutschland: Diese 4 Dinge musst du wissen

Trotz des fortschrittlichen EU-Arbeitsrechts muss man ein paar Punkte beachten, wenn man als Österreicher in Deutschland arbeiten will. Vier Dinge, die Tanja gerne gewusst hätte, bevor sie ihr Praktikum angefangen hat.

Es wird immer beliebter und ist im Studium oftmals sogar verpflichtend: ein Praktikum im Ausland zu machen. Für viele kommt dabei auch unser Nachbarland Deutschland in Frage.

 

Als ich Anfang Juli spontan die Zusage für ein freiwilliges Praktikum in München bekommen habe, habe ich meinen Koffer gepackt, bin in den nächsten Bus gestiegen und losgefahren. Jedoch ist mir gleich am ersten Tag bewusst geworden, dass man trotz des fortschrittlichen EU-Arbeitsrechts ein paar Punkte beachten muss, wenn man als Österreicherin oder Österreicher in Deutschland arbeiten will.

 

Hier sind vier Dinge, die ich gerne gewusst hätte, bevor ich mein Praktikum angefangen habe:

 

#1 Steuern: Hol dir deine ID beim Finanzamt

Praktikum in Deutschland: 4 bürokratische Dinge © iStock/MEINPlan.at
 

© iStock/MEINPLAN.at

 

Als österreichischer Praktikant oder Praktikantin hast du in der Regel weder einen Wohnsitz in Deutschland noch hältst du dich den Großteil deines Lebens in Deutschland auf. Da du aber bei deinem Praktikum Geld verdienst, giltst du als beschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer und musst somit Steuern zahlen.

 

Dafür musst du bei dem zuständigen deutschen Finanzamt eine Steueridentifikationsnummer (Steuer ID) beantragen, mit der du einer Steuerklasse (normalerweise 1) zugeteilt wirst. Diese Steuer ID bleibt dir dann dein Leben lang. Solltest du also in Zukunft nochmal in Deutschland arbeiten, musst du dich kein zweites Mal darum kümmern.

 

Bei einem Pflichtpraktikum brauchst du zwar ebenfalls eine Steueridentifikationsnummer, da gelten aber gesonderte Regelungen. Am besten erkundigst du dich bei dem zuständigen Finanzamt.

 

#2 Sozialversicherung

Es ist vom Arbeitergeber und der Dauer deines Aufenthalts abhängig, wie du gemeldet wirst und vor allem, was das für deine Sozialversicherung bedeutet.

 

Gilt dein Praktikum beim Arbeitgeber als kurzfristige Beschäftigung, besteht eine Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung. Das heißt: Du musst dich bei keiner deutschen Krankenkasse melden.

 

Dauert dein Praktikum länger als drei Monate (bzw. 70 Arbeitstage), gilt für dich die Werkstudentenregelung und du bist nur noch beschränkt versicherungsbefreit. In diesem Fall gilt deine Versicherungsfreiheit bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nicht aber bei der Rentenversicherung. Dafür musst du eine eigene Rentenversicherungsnummer anfordern. 

 

Ausnahme: Das Pflichtpraktikum

Der Besuch an einer ausländischen Hochschule wird dem an einer deutschen Hochschule gleichgestellt. Für Praktikanten, die in ihrem Heimatland eingeschrieben sind und in Deutschland arbeiten, gelten also die gleichen Regelungen wie für Studenten aus Deutschland. In der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika während des Studiums (Zwischenpraktika) sind somit unabhängig von ihrer Dauer und der Höhe des Arbeitsentgelts versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ein Nachweis der ausländischen Hochschule über das Pflichtpraktikum ist zwingend erforderlich.

 

#3 Deutsches Bankkonto online eröffnen

Praktikum in Deutschland: bürokratische Hindernisse © iStock/MEINPLAN.at
 

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Einige Arbeitgeber bestehen darauf, deinen Lohn auf ein deutsches Bankkonto zu überweisen, da die Lohnzahlungspflichten auch in Deutschland erfüllt werden müssen. Doch du musst dir jetzt keine Sorgen wegen Kontoführungsgebühren oder ähnlichem machen.

 

Es gibt zahlreiche Online-Banken, bei denen du einfach und kostenlos ein deutsches Konto eröffnen kannst und innerhalb weniger Tage deine Bankomatkarte in der Hand hältst. Wie immer gilt: Informiere dich vorher ausreichend und wähle die Bank, die dir am ehesten zusagt.

 

#4 Unterkunft: Am leichtesten in der WG

Ich kann jetzt zwar nur für München sprechen, aber die Suche nach einer Bleibe gestaltet sich sehr, sehr schwierig. Ein Hotel ist selbst für zwei Monate zu teuer und eine eigene Wohnung für diesen kurzen Zeitraum zu beziehen macht ohne Möbel auch wenig Sinn.

 

Die für mich beste Lösung war es deshalb, ein (teil)möbliertes WG-Zimmer zu beziehen. Gerade in den Sommerferien kommt es oft vor, dass WG-Zimmer zwei bis drei Monate freistehen und vermietet werden. Ich habe mich hierzu auf www.wg-gesucht.de und auf www.studenten-wg.de umgesehen und glücklicherweise eine Bleibe gefunden.

 

Für längere Praktika eignen sich auch Studenten- und Jugendwohnheime und es gibt auch diverse Facebookgruppen, wo man eventuell ein Zimmer ergattern könnte.

 

Anfangs ist es zugegebenermaßen viel Bürokratie, doch danach steht einem großartigen Praktikum in Deutschland nichts mehr im Wege. Falls du noch überlegst: Trau dich! Ein Praktikum im Ausland macht sich sehr gut im Lebenslauf und mit diesem Beitrag bist du bereits auf die wichtigsten Dinge vorbereitet 😉.

Tanja Holzer

Ich schreibe, lese und zerbreche mir gerne über Dinge den Kopf. Oft tanze ich verrückt vor dem Spiegel oder spaziere mit Kopfhörern in den Ohren durch die Welt. Daneben studiere ich Medienmanagement und sitze im Zug zwischen Linz und St. Pölten.

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