Wohnungsübergabe: Worauf soll ich achten?
Bevor du den Mietvertrag unterschreibst und die Schlüssel deiner neuen Wohnung übernimmst, solltest du auf ein paar Dinge achten. Eine Hilfestellung.
Endlich in die ersten eigenen vier Wände einziehen, das kann oft gar nicht schnell genug gehen. Nach langem Warten ist der Tag der Vertragsunterzeichnung und schließlich der Übergabe da, aber trotz aller Vorfreude solltest du dir dafür genügend Zeit nehmen.
Denn die Wohnungsübergabe ist mehr als eine reine Formalität, viel mehr protokollierst du hier mit dem Vermieter gemeinsam den Zustand der Wohnung und überprüfst nochmal die Angaben im Mietvertrag. Damit es nicht spätestens beim Auszug zum bösen Erwachen kommt, solltest du dir schon im Vorhinein überlegen was du überprüfen und festhalten willst.
Hinterfrage die juristischen Begriffe
Lies dir vor der Unterzeichnung den Mietvertrag gut durch und sei nicht zu stolz nachzufragen, wenn du etwas nicht verstehst. Juristische Begriffe decken sich nicht immer mit dem, was wir unter einem Begriff in der Alltagssprache verstehen. Wenn du dir deshalb unsicher bist, hol dir kompetente Hilfe!
Ein gutes Beispiel dafür sind etwa „Eigentümer“ und „Besitzer“, die wir in der Alltagssprache synonym verwenden, juristisch aber zwei verschiedene Begriffe sind.
Checkliste für die Wohnungsübergabe
- Entspricht der Zustand der Wohnung dem, was im Mietvertrag steht?
- Hast du bei der Wohnungsbesichtigung etwas wahrgenommen, das nicht vermerkt ist? Schäden?
- Funktioniert etwas nicht?
- Gibt es Kratzer im Parkett?
- Wurde neu ausgemalt oder nicht?
- Gibt es Wasserflecken an der Decke oder Schimmelspuren?
Am besten dokumentierst du das Ganze auch mit Fotos, die du so sicherst, dass du auch in ein paar Jahren, wenn das Handy schon lange kaputt ist, noch darauf zugreifen kannst!
Übergabeprotokoll führen
Dazu sollte noch ein Übergabeprotokoll erstellt werden, in dem vermerkt wird, was sich in der Wohnung befindet und in welchem Zustand es ist. Z.B. Gastherme aus dem Jahr 2010, letzte Wartung 2017, Küchenzeile mit Ceranfeld und Backrohr Marke Miele. Auch Möbel, die der Vermieter in der Wohnung lässt, sollten hier verzeichnet werden! Das gilt besonders, wenn du ein bereits möbliertes Zimmer mietest.
Auch lockere und lose Fließen in Küche und Bad oder Abnützungen am Parkett und anderen Oberflächen sollten festgehalten werden. Wichtig ist auch festzuhalten, wie viele Schlüssel zu Haustür/Wohnung/Postkasten/Kellertüre übergeben wurden, sowie die Stände der Strom- und Gaszähler.
Dieses Übergabeprotokoll sollte abschließend von beiden Parteien unterschrieben werden, und du musst eine Kopie davon bekommen und gut aufbewahren! Nur damit kannst du verhindern, dass beim Ausziehen ein Teil der Kaution für einen Schaden einbehalten wird, der schon vor deinem Einzug bestanden hat!
Die Übergabe sollte direkt in der Wohnung stattfinden
Am besten ist es, wenn die Übergabe direkt in der Wohnung stattfindet, damit alles nochmal in Ruhe besprochen und überprüft werden kann. Nimm dir am besten noch jemanden mit, im Idealfall jemanden, der selbst schon Erfahrung mit Wohnungsübergaben hat, denn vier Augen sehen mehr als zwei.
Findet die Übergabe nicht in der Wohnung selbst statt, empfiehlt die Arbeiterkammer, dass du gleich darauf mit einem Zeugen die Wohnung auf ihren Zustand überprüfst und Schäden, von denen du noch nichts wusstest, schriftlich bemängelst.
Wenn’s wichtig ist, mach es schriftlich
Sowieso solltest du darauf achten, alles Wichtige stets für beide Seiten schriftlich festzuhalten. Etwa, indem du dem Vermieter ein E-Mail schreibst oder einen (eingeschriebenen) Brief. Telefonauskünfte sind zwar oft praktisch, aber man kann im Streitfall nicht beweisen, wer was gesagt hat.
Solltest du trotzdem mal mit der Hausverwaltung telefonieren, dann notier dir wenigstens, wann du mit wem gesprochen hast und welche Auskünfte dir erteilt wurden. Beispiel: Telefonat mit Frau Maier am 25.4.2018 wegen des kaputten Boilers, sie schickt einen Installateur am 27.4. vorbei.
Bleib höflich – auch bei Problemen
Auch wenn es Probleme oder Unstimmigkeiten mit dem Vermieter geben sollte, achte immer auf einen sachlichen und höflichen Ton, eine emotionale Diskussion und Beschuldigungen bringen dich hier nicht weiter, sondern schaden deiner Position eher!
Wenn du die nötige Sorgfalt beim Unterscheiben und bei der Wohnungsübergabe an den Tag legst, steht dem Einzug in die neue Wohnung nichts mehr im Wege. Die Einweihungsparty kann kommen! Aber das ist eine andere Geschichte …
Hilfreiche Links und Stellen
Die Arbeiterkammer ist in ganz Österreich vertreten und berät regelmäßig zum Thema Wohnen. Darüber hinaus hat sie viele nützliche Publikationen herausgegeben.
Publikation zur Wohnungsübergabe
Beratungsstellen zum Thema Wohnen
Studentenberatung der ÖH zum Thema Wohnen
Rechtsquelle: Mietrechtsgesetz - MRG