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Abenteuer Leben. Studium. Beruf. © Sarah Staber & Stephanie Briegl / MEINPLAN.at
06.09.2019 | Sparen, Beihilfen

Studieren mit Kind – Beihilfen & Co.

Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in Österreich für Studierende mit Kind? Ein Überblick.

Dein Studium hat gerade begonnen. Du kommst finanziell gerade so über die Runden und hältst dich mit Nebenjobs über Wasser. Und plötzlich bist du schwanger. Was nun? Wie sollst du das zeitlich und finanziell unter einen Hut bekommen?

 

Eines vorweg: Du brauchst nicht dein Studium abbrechen und auch nicht deine Karrierepläne über Bord werfen. Vielleicht wird es hier und da etwas turbulenter werden. Vielleicht musst du auf kreativere Lösungsansätze zurückgreifen. 

 

Finanzielle Unterstützung und Kinderbetreuungsangebote gibt es in Österreich auf jeden Fall genug. Kommen wir gleich mal zum Wichtigsten, den Förderungsmöglichkeiten.

 

  • Studienbeihilfe: Erhöhung der Anspruchsdauer

Dass du als Student Anspruch auf Studienbeihilfe hast, ist bekannt. Im Falle einer Schwangerschaft fragst du dich jedoch, ob sich ab jetzt was ändert.

 

Je nachdem, ob du bisher Studienbehilfe bezogen hast oder nicht, gelten für Studierende mit Kind andere Regeln. Stelle also entweder einen Erstantrag oder einen Antrag auf Erhöhung. Durch eine Schwangerschaft erhöht sich während deines Studiums die Anspruchsdauer der Beihilfe um ein oder zwei Semester.

 

Auch die Väter können unter bestimmten Voraussetzungen (gesetzliche Verpflichtung, das Kind zu erziehen oder durch Heirat mit der Mutter den gemeinsamen Haushalt führen) eine Erhöhung der Studienbeihilfe bekommen.

 

  • Familienbeihilfe: Du gewinnst ein ganzes Jahr

Wenn du bereits Familienbeihilfe beziehst, ändert sich durch das Bekommen eines Kindes Folgendes: Erstens erhöht sich die Altersgrenze auf 25 Jahre (also um ein Jahr), vorausgesetzt du befindest dich während der Schwangerschaft noch in der vorgesehenen Studienzeit. Die Väter profitieren in diesem Fall leider nicht.

 

  • 8 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin

Im siebten Monat deiner Schwangerschaft beginnt dein Mutterschutz. Außerdem kannst du ab jetzt Wochengeld beantragen. Den Antrag dafür reichst du bei deiner Krankenkasse ein. Benötigt wird eine ärztliche Bestätigung sowie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung deines Arbeitgebers.

 

Ausbezahlt bekommst du das Geld vier Wochen nach Mutterschutzbeginn.

 

Wichtig: Auch wenn du kein aufrechtes Arbeitsverhältnis hast, sondern Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehst, hast du Anspruch auf Wochengeld!

 

 

 

  • Kinderbetreuungsgeld: zuschuss

Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld kann ab der Geburt des Kindes schriftlich beim Krankenversicherungsträger gestellt werden. Neben den allgemeinen Voraussetzungen haben schwangere Studierende Anspruch auf einen Kostenzuschuss, wenn sie sich in der Studienabschlussphase befinden, sozial förderungswürdig sind und Kinder zu betreuen haben. 

 

Den Zuschuss bekommst du für maximal 18 Monate gewährt und er beträgt höchstens € 150,- monatlich pro Kind. Den Antrag kannst du bei deiner Stipendienstelle stellen.

 

  • Selbsterhalterstipendium: Anspruch trotz Kind

Du hast bereits vier Jahre gearbeitet und würdest gerne studieren, fragst dich aber, ob du auch mit Kind Anspruch auf ein Stipendium hast? Gute Nachrichten! Wenn du die allgemeinen Voraussetzungen erfüllst, steht deinem Studium nichts mehr im Wege. Du bekommst als Mama oder Papa sogar einen monatlichen Zuschlag von EUR 112,- pro Kind, der in Form von zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird.

 

  • Achtung: Zuverdienstgrenze

Eine ganz wichtige Info: Bitte beachte die Zuverdienstgrenze als Studentin. Wenn diese nämlich überschritten wird (EUR 10.000,- pro Jahr), fallen die Studienbeihilfe und andere Förderungen weg. Außer wenn du ein Kind hast. Dann erhöht sich nämlich die Grenze um EUR 3.000,- bis EUR 5.200,- pro Kind.

 

 

Die Broschüre der ÖH gibt eine super Übersicht über den Zeitplan und die Behördenwege während der Schwangerschaft und nach der Geburt.

 

 

Kinderbetreuung an und nahe Unis

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